Wirtschaftsprüfung

Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sieht das Handelsrecht eine Jahresabschlussprüfung vor. Wir stehen Ihnen gerne in diesem Zusammenhang zur Verfügung und bieten auch nicht prüfungspflichtigen Unternehmen unser Know-how bei einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung an.

Weiterentwicklung Ihres Unternehmens

Den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit bildet nicht allein die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit Ihres Jahresabschlusses. Wir leiten für Sie auch Informationen und Eindrücke über die künftige, positive Unternehmensentwicklung ab. Ferner unterstützen wir Sie auch bei unternehmerischen Entscheidungen.

Vorteile einer freiwilligen Prüfung

Die freiwillige Jahresabschlussprüfung bietet viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit Banken kann ein geprüfter Jahresabschluss sehr hilfreich sein. Die Wirtschaftsprüfung erlaubt uns einen wesentlichen Einblick in ein Unternehmen. In Verbindung mit jahrelanger Erfahrung sind wir dadurch in der Lage, Verbesserungspotenzial zu erkennen.

  • Unternehmensbewertungen
  • Mergers & Acquisitions (M &A)
  • Gründungsprüfungen
  • Sondergutachten
  • gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Prüfungen nach § 16 MaBV bzw. § 34c GewO

Die Wirtschaftsprüfung wird über unseren Kooperationspartner die Tschatsch und Hertrich Treuhandpartnerschaft (mbB) ausgeführt.

Tschatsch und Hertrich Treuhandpartnerschaft (mbB)
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft

Julius-Bührer-Str. 2
78224 Singen

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